FAQs


1. Wann muss ich mit der Behandlung anfangen?
Du musst spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Rezepts mit der Behandlung beginnen. Danach ist das Rezept ungültig.
Manchmal legt der Arzt einen früheren Start fest, z. B. bei dringendem Bedarf – dann kann es auch sein, dass du schon innerhalb von 14 Tagen beginnen musst. 

 

2. Was soll ich zur Behandlung mitbringen?
Bring bitte dein Rezept und – wenn du hast – auch schriftliche Befunde wie MRT, CT oder Röntgen mit.
Sportkleidung brauchst du nicht, außer du fühlst dich damit wohler.
Handtücher gibt’s in der Praxis, aber du darfst auch dein eigenes mitbringen. Denk nur dran, es nach jeder Behandlung wieder mitzunehmen, weil es kaum Platz zum Lagern gibt. 

 

3. Wie lange habe ich Zeit, um die Behandlung abzuschließen?
Ein Rezept mit 6 Terminen muss in 12 Wochen abgeschlossen sein.
Bei mehr als 6 Terminen hast du dafür 6 Monate Zeit. 

 

Die Behandlung darf für maximal 14 Tage unterbrochen werden.
Längere Pausen sind nur bei Urlaub oder Krankheit erlaubt.
 

5. „Kleine Reha“ (Standardisierte Heilmittelverordnung) in meiner Praxis? 

Wenn dir dein Arzt/deine Ärztin eine solche Verordnung ausstellt und du sie bei mir durchführen möchtest, beachte bitte: 

  • Es dürfen nur Maßnahmen aufgeführt sein, die ich anbiete (siehe "Meine Leistungen").
  • KGG (Gerätetraining) biete ich nicht an – das darf nicht auf dem Rezept stehen.
  • Mindestens eine der Maßnahmen muss MT oder KG sein.
  • Dein Arzt/deine Ärztin muss die Maßnahmen ausdrücklich eintragen – eine leere Verordnung kann nicht abgerechnet werden.


6. Welche Kosten habe ich als gesetzlich Versicherter? 

Du musst pro Rezept eine Zuzahlung leisten – sie entspricht ungefähr den Kosten für eine Behandlung. 

Bist du über die Berufsgenossenschaft oder eine private Krankenkasse versichert, musst du nichts zuzahlen. 

 

7. Gibt es Zusatzkosten für Privatpatienten? 

Private Kassen haben unterschiedliche Tarife für einzelne Behandlungen.
Bitte informiere dich vor Beginn der Behandlung bei deiner Kasse.
Ich rechne mindestens nach Beihilfesatz ab – darunter kann ich leider nicht behandeln. 

 

8. Kann ich auch als Selbstzahler kommen? 

Ja, das ist möglich.
Der Preis liegt bei 2,00 € pro Minute.
Beispiel: 30 Minuten = 60 € 

 

9. Was, wenn ich einen Termin absagen muss? 

Bitte sag mindestens 24 Stunden vorher ab.
Wenn du kurzfristiger absagst oder gar nicht kommst, muss ich dir den Termin leider in Rechnung stellen.