Physiotherapie Daniel Wickert

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Di bis Do von 8 - 18 Uhr

     Fr von 8 - 14 Uhr        

und nach Absprache

 


Häufige Fragen


1.Wann muss ich mit der Behandlung beginnen?

Vom Ausstellungsdatum des Rezepts an, müssen Sie innerhalb von  28 Tagen mit der Behandlung beginnen. Danach ist das Rezept ungültig.

 

Zusätzlich kann  vom Arzt ein anderer Zeitpunkt angegeben werden, z. B. wenn aufgrund eines dringenden Behandlungsbedarfes der Behandlungsbeginn auf 14 Tage verkürzt werden soll. 

 

2. Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihr Rezept (ärztliche Verordnung) und nach Möglichkeit auch alle schriftlichen  Befunde (MRT, CT, Röntgen etc.) mit. 

 

Generell brauchen Sie keine Sportbekleidung mitbringen, es sei denn Sie fühlen sich damit wohler.

Handtücher habe ich für Sie in der Praxis, aber wenn Sie Ihr eigenes mitbringen möchten, dann können Sie das gerne tun. Denken Sie aber bitte daran, das Handtuch nach jeder Behandlung wieder mitzunehmen, da die Lagerungsmöglichkeiten in meiner Praxis sehr begrenzt sind.

 

3. Gibt es einen bestimmten Zeitraum, indem die Behandlung abgeschlossen sein muss?

Ein Rezept mit 6 Behandlungen muss innerhalb von 12 Wochen und Rezepte mit mehr als 6 Behandlungen müssen innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

 

 

 

4. Kann ein Rezept unterbrochen werden?

Ja, Sie können Ihr Rezept für maximal 14 Tage unterbrechen. Eine längere Unterbrechung ist nur im Fall von Urlaub oder Krankheit gestattet.

 

5. Sie möchten eine Standardisierte Heilmittelverordnung („kleine Reha“) in meiner Praxis durchführen lassen?

Sollte ihr Arzt/ihre Ärztin ihnen eine Standardisierte Heilmittelverordnung verschreiben und sie möchten diese in meiner Praxis durchführen lassen, dann beachten sie bitte folgendes:

 a) Unter den erstgenannten obligatorischen Maßnahmen dürfen nur Behandlungen genannt sein, die ich (wie hier unter „Behandlungen“ aufgezählt) anbiete. Beispielsweise MT, KG, Wärme/Kälte.

KG-Gerät (KGG) biete ich in meiner Praxis nicht an und darf deshalb nicht auf der Standardisierten Heilmittelverordnung genannt sein.

 b) Eine der Maßnahmen muss entweder MT oder KG sein.

c) Ihr Arzt/ihre Ärztin muss die Maßnahmen auf der Standardisierten Heilmittelverordnung eintragen. Eine Verordnung auf der keine Maßnahmen benannt sind wird von meiner Abrechnungsstelle nicht akzeptiert.

 

 

6. Welche Kosten entstehen mir als gesetzlich versicherter Patient?

Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen müssen einmalig  eine Zuzahlung pro Rezept leisten. Die Höhe entspricht in etwa dem Wert einer Behandlung.

Sind Sie über die Berufsgenossenschaft oder eine Privatkrankenkasse versichert, dann sind Sie nicht zuzahlungspflichtig.

 

 

7. Muss ich als Privatpatient mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Ich empfehle Ihnen sich bei Ihrer Privatkrankenkasse zu informieren, welche Tarife für die einzelnen Maßnahmen, wie z. B. Manuelle Therapie, Fango, Krankengymnastik etc. bezahlt werden. Dann kann ich eine für Sie optimale Rechnung erstellen.

 

8. Kann ich mich auch als Selbstzahler behandeln lassen und was kostet das?

Selbstverständlich können Sie sich bei mir auch als Selbstzahler behandeln lassen. Pro Behandlungsminute berechne ich 1,90 Euro, Sie zahlen also beispielsweise bei einer Behandlungsdauer von 30 Minuten 57 Euro.

 

9. Und wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie bis spätestens 24 Stunden vorher ab, da ich Ihnen sonst den Termin in Rechnung stellen muss.

 



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